Erst vor Kurzem haben wir über das Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) berichtet, bei dem es um die Haftung der Kunden bei Betrugsdelikten im Bereich Online-Banking ging. Somit war im konkreten Fall der Bankkunde selbst Schuld und er blieb auf seinem „Schaden“ in Höhe von 5.000 Euro sitzen, da er seine TAN-Nummern in eine fremde Bankseite
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