Nach Aussagen der Verantwortlichen in der EU sind die Gebühren für die Girokonten häufig recht hoch. Daher soll ein wenig Transparenz in den Gebührendschungel gebracht werden. Hierfür hat sich Michel Barnier, EU-Binnenmarktkommissar, ausgesprochen und möchte diesbezüglich bis zum Ende des Jahres 2012 einen entsprechenden Gesetzentwurf vorlegen.
Leider hätten die Banken auch auf ausdrücklichen Wunsch der EU nicht freiwillig für mehr Transparenz gesorgt. Daher wäre dieser Schritt nun notwendig.
Nach Worten von Michel Barnier soll jeder EU-Verbraucher das Recht haben, ein Girokonto zu besitzen. Außerdem soll ein Wechsel des Girokontos erleichtert werden.
Doch hier ergeben sich schon die ersten Probleme. Denn viele Kunden scheuen den Wechsel, ihnen ist die Abwicklung zu kompliziert und auch die Dauer für den Wechselvorgang ist für viele Girokontoinhaber mitunter ein Problem.
Das Basiskonto ist im Gespräch
Barnier führte weiterhin auf, dass jeder Verbraucher in den EU-Staaten die Möglichkeit erhalten soll, mittels eines sogenannten Basiskontos Überweisungen zu tätigen und auch Zahlungen entgegenzunehmen.
Auch eine Geldabhebung soll auf diese Weise für jeden möglich sein. Hierfür dürften keine Gebühren erhoben werden, und wenn doch, dann in einem vernünftigen Rahmen.
Deutsche Verbraucherschützer fühlen sich bestätigt
Verbraucherschützer in Deutschland begrüßen diese Forderung und halten diesen Schritt des EU Kommissars für notwendig und längst überfällig. Die Kunden würden sich nach Aussage der Verbraucherzentrale häufig über die zusätzlichen Gebühren beschweren, die für man ein Girokonto anfallen.
Meist sind diese Gebühren nicht auf den ersten Blick ersichtlich und wenn, dann eher verwirrend, oft vom Einzelfall abhängig und wenig transparent. Viele Bankkunden würden sich im Gebührendschungel nicht mehr zurecht finden. Zusatzgebühren fallen in erster Linie für Auslandsüberweisungen an. Auch für Buchungsposten werden regelmäßig Gebühren verlangt.
Deutsche Banken fürchten den Gesetzentwurf nicht
Trotz des angekündigten Gesetzentwurfs herrscht bei den deutschen Bankinstituten noch eine relative Gelassenheit diesbezüglich. Rechtliche Konsequenzen werden eher nicht erwartet, da die Bankenverbände der Meinung sind, gerade bei deutschen Bankinstituten seien die Gebühren im bezug auf die Produkte im Zahlungsverkehr transparent und für jeden Girokonto-Besitzer offensichtlich und übersichtlich in den Vertragsbedingungen dargestellt.
Man darf gespannt sein, wie sich diese Angelegenheit entwickelt und was der Gesetzentwurf in punkto Verbraucherfreundlichkeit bewirken kann.
