Für viele sind Immobilien eher eine Altersvorsorge. Aber es kann mitunter auch vorkommen, dass man die ein oder andere Immobilie auch einmal verkaufen muss oder möchte. Nach Aussage von Anita Käding vom Bund der Steuerzahler kann man auch leicht als gewerblicher Grundstücksverkäufer eingestuft werden, wenn man innerhalb von nur 5 Jahren mehr als 3 Immobilien
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