Jedes Jahr stöhnen Arbeitnehmer, wenn sie ihre Einkommensteuererklärung abgeben müssen. Denn vielen ist das derzeitige Steuersystem zu kompliziert. Um die Steuersysteme zu vereinfachen, haben nun vier Bundesländer ein Konzept zur Vereinfachung vorgestellt.
Ziel ist es, weniger Belege vorlegen zu müssen und auch weniger Prüfungen durch das Finanzamt durchführen zu müssen.
Die Finanzminister der Länder Hessen, Rheinland-Pfalz, Bremen und Schleswig-Holstein sprachen sich dafür aus, die Belegflut zu verringern, die Pauschbeträge effektiver zu nutzen, Regelungen die einer strengen Überprüfung bedürfen zu vereinfachen und einem Steuermissbrauch entgegenzuwirken.
Weniger Belege und höhere Pauschbeträge
Wenn die oben genannten Anregungen umgesetzt werden können, dann dürfte das tatsächlich eine Entlastung für die Bundesbürger darstellen. Zum einen soll der Pauschbetrag für Menschen mit Behinderung erhöht werden. Bislang waren es noch 570 Euro bei einem Behinderungsgrad von mindestens 50 Grad. Dieser Betrag soll auf 740 Euro steigen.
Was auch vorteilhaft ist:
Behinderte, die den Pauschbetrag in Anspruch nehmen möchten, müssen keine Belege mehr vorlegen. Das gilt beispielsweise für die krankheits- und behinderungsbedingten Aufwendungen. Die Erhöhung der derzeitigen Pauschbeträge wird von allen Seiten begrüßt. Wenn man bedenkt, dass die letzte Erhöhung bereits 32 Jahre zurückliegt, dann wird es für eine Anpassung auch höchste Zeit.
Es soll auch die Berücksichtigung zahlreicher Gesundheitskosten zukünftig einfacher werden
Entstehen Kosten für ärztliche Betreuung oder Pflegeleistungen, dann sollen diese direkt in die Steuererklärung übernommen werden können. Hierfür reicht die Rechnung der entsprechenden Pflegeeinrichtung für den Übertrag. Damit entfällt die Splittung in die Bereiche Verpflegung, Unterkunft und Pflege. Ein weiterer Punkt ist der Abzug von Unterhaltsleistungen an Bedürftige. Auch in diesem Bereich soll es eine Neuregelung geben. So wird einem Steuermissbrauch entgegen gewirkt.
Auch Arbeitnehmer können auf eine Entlastung hoffen
Die derzeit bis zu 6 Millionen Arbeitnehmer sollen auch entastet werden, wenn sie einer Fortbildung nachgehen oder dienstlich unterwegs sind. Hier könnte dann darauf verzichtet werden, jeden einzelnen Beleg aufzubewahren und einzureichen. Das Gleiche gilt auch für Gewerkschaftsbeiträge.
Die Vereinfachung soll so aussehen:
Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag, der derzeit bei 1.000 Euro liegt, wird aufgesplittet. So entfallen auf Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz 560 Euro, auf die berufliche Nutzung privater PCs sowie für die Kontoführungsgebühren 140 Euro und auf Aufwendungen für sonstige Werbungskosten der Rest von 300 Euro.
Das hat den Vorteil, dass „kleine“ Werbungskosten ebenfalls nicht mehr einzeln nachgewiesen werden müssen. Diese Vereinfachung für den Arbeitnehmer würde eine finanzielle Entlastung von insgesamt rund 1,5 Milliarden bedeuten.
Ein großes Thema: Handwerkerrechnungen
Bislang konnte man die Handwerkerrechnungen ebenfalls in die Steuererklärung hinzufügen. Geht es nach der neuen Regelung, dann sollen derlei Rechnungen nur noch ab einem Sockelbetrag von 300 Euro absetzbar sein. Man verspricht sich davon ein Sinken der Fallzahlen sowie eine Minimierung von Mitnahmeeffekten. So wird vermieden, dass ein Finanzbeamter Rechnungen auf ihre Richtigkeit prüfen muss.