Das deutsche Steuersystem soll einfacher werden

Jedes Jahr stöhnen Arbeitnehmer, wenn sie ihre Einkommensteuererklärung abgeben müssen. Denn vielen ist das derzeitige Steuersystem zu kompliziert. Um die Steuersysteme zu vereinfachen, haben nun vier Bundesländer ein Konzept zur Vereinfachung vorgestellt.

Ziel ist es, weniger Belege vorlegen zu müssen und auch weniger Prüfungen durch das Finanzamt durchführen zu müssen.

Die Finanzminister der Länder Hessen, Rheinland-Pfalz, Bremen und Schleswig-Holstein sprachen sich dafür aus, die Belegflut zu verringern, die Pauschbeträge effektiver zu nutzen, Regelungen die einer strengen Überprüfung bedürfen zu vereinfachen und einem Steuermissbrauch entgegenzuwirken.

Weniger Belege und höhere Pauschbeträge

Wenn die oben genannten Anregungen umgesetzt werden können, dann dürfte das tatsächlich eine Entlastung für die Bundesbürger darstellen. Zum einen soll der Pauschbetrag für Menschen mit Behinderung erhöht werden. Bislang waren es noch 570 Euro bei einem Behinderungsgrad von mindestens 50 Grad. Dieser Betrag soll auf 740 Euro steigen.

Was auch vorteilhaft ist:

Behinderte, die den Pauschbetrag in Anspruch nehmen möchten, müssen keine Belege mehr vorlegen. Das gilt beispielsweise für die krankheits- und behinderungsbedingten Aufwendungen. Die Erhöhung der derzeitigen Pauschbeträge wird von allen Seiten begrüßt. Wenn man bedenkt, dass die letzte Erhöhung bereits 32 Jahre zurückliegt, dann wird es für eine Anpassung auch höchste Zeit.

Es soll auch die Berücksichtigung zahlreicher Gesundheitskosten zukünftig einfacher werden

Entstehen Kosten für ärztliche Betreuung oder Pflegeleistungen, dann sollen diese direkt in die Steuererklärung übernommen werden können. Hierfür reicht die Rechnung der entsprechenden Pflegeeinrichtung für den Übertrag. Damit entfällt die Splittung in die Bereiche Verpflegung, Unterkunft und Pflege. Ein weiterer Punkt ist der Abzug von Unterhaltsleistungen an Bedürftige. Auch in diesem Bereich soll es eine Neuregelung geben. So wird einem Steuermissbrauch entgegen gewirkt.

Auch Arbeitnehmer können auf eine Entlastung hoffen

Die derzeit bis zu 6 Millionen Arbeitnehmer sollen auch entastet werden, wenn sie einer Fortbildung nachgehen oder dienstlich unterwegs sind. Hier könnte dann darauf verzichtet werden, jeden einzelnen Beleg aufzubewahren und einzureichen. Das Gleiche gilt auch für Gewerkschaftsbeiträge.

Die Vereinfachung soll so aussehen:

Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag, der derzeit bei 1.000 Euro liegt, wird aufgesplittet. So entfallen auf Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz 560 Euro, auf die berufliche Nutzung privater PCs sowie für die Kontoführungsgebühren 140 Euro und auf Aufwendungen für sonstige Werbungskosten der Rest von 300 Euro.

Das hat den Vorteil, dass „kleine“ Werbungskosten ebenfalls nicht mehr einzeln nachgewiesen werden müssen. Diese Vereinfachung für den Arbeitnehmer würde eine finanzielle Entlastung von insgesamt rund 1,5 Milliarden bedeuten.

Ein großes Thema: Handwerkerrechnungen

Bislang konnte man die Handwerkerrechnungen ebenfalls in die Steuererklärung hinzufügen. Geht es nach der neuen Regelung, dann sollen derlei Rechnungen nur noch ab einem Sockelbetrag von 300 Euro absetzbar sein. Man verspricht sich davon ein Sinken der Fallzahlen sowie eine Minimierung von Mitnahmeeffekten. So wird vermieden, dass ein Finanzbeamter Rechnungen auf ihre Richtigkeit prüfen muss.

Steuererklärung erledigen – Das Finanzamt wartet

„Alle Jahre wieder…“ –freut sich das Finanzamt auf die jährliche Einkommensteuererklärung der deutschen Bürger. Doch der Feiertag Pfingsten verschafft allen mehr Zeit.

Wer über das Jahr hinweg noch nicht seine Einkommensteuererklärung beim Finanzamt eingereicht bzw. noch gar nicht selbst oder vom Steuerberater begonnen hat, kann die letzten paar Tage für seine Steuer nutzen. Wer der Steuerpflicht nicht nachgeht, kann sonst eine Menge Geld verlieren. Steuerpflichtige für das Jahr 2008, welche Ihre Einkommensteuererklärung nicht pünktlich nach Pfingsten am bevorstehenden Dienstag am 2. Juni 2009 einreichen, müssen mit Verspätungszuschlag rechnen. Der Zuschlag kann „bis zu zehn Prozent der im Steuerbescheid festgesetzten Steuer betragen kann, aber nicht mehr als 25.000 Euro betragen darf“, so schreibt die Frankfurter Allgemeine auf FAZ.net.
Dabei werden auch neue Steuerregelungen in diesem Jahr geltend, die bei der Anfertigung der Steuererklärung beachten werden sollten, um nicht unnötig an den Staat Geld zu verschenken. Wer schnell seine Einkommensteuerklärung beim Finanzamt einreichen möchte, kann den elektronischen Weg über das Internet nutzen. Das kostenlose Programm ElsterFormular bietet steuerpflichtigen Bürgern die Optionen, eine Online-Steuererklärung vom heimischen PC durchzuführen. Jedoch hat das Programm Vor- und Nachteile, die man auf der ElsterFormular Homepage nachlesen kann. Die elektronischen Einkommensteuerklärungen (ELSTER) wird jedoch immer beliebter bei den Bürgern, so wurden im Jahr 2008 rund 8,2 Millionen Einkommensteuerklärungen online eingereicht, laut BITKOM. Die 10 Millionenmarke wird daher demnächst gebrochen!