Über das P-Konto wurde bereits schon einmal berichtet, doch bis zum Jahresende sollte man sich beeilen, falls man sein Girokonto noch in ein P-Konto (Pfändungsschutzkonto) umwandeln lassen möchte. Ab 01.01.2012 wird sich der Pfändungsschutz nämlich gravierend ändern. So ist es dann im neuen Jahr 2012 ohne Weiteres möglich, dass das Girokonto ohne Abänderung diesbezüglich, gepfändet
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